Wachstumsbooster 2025 & Financial Services kombinieren

Die Bundesregierung hat mit dem "Wachstumsbooster" ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet, das Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken soll. Nach der Zustimmung des Bundestags am 26. Juni 2025 und des Bundesrats am 11. Juli 2025 ist das Gesetz seit dem 19. Juli 2025 in Kraft.
Degressive Abschreibung als zentraler Investitionsanreiz
Das Herzstück des Programms ist die Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) mit bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese gilt für Investitionen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 getätigt werden. Der Abschreibungssatz beträgt maximal das Dreifache der linearen Abschreibung, jedoch höchstens 30 Prozent.
Beispielrechnung:
- Anschaffung von Hardware: 100.000 EUR
- 1. Jahr: 30% = 30.000 EUR Abschreibung
- 2. Jahr: 30% von 70.000 EUR = 21.000 EUR
- 3. Jahr: 30% von 49.000 EUR = 14.700 EUR
Diese Maßnahme soll Unternehmen eine schnellere Refinanzierung ihrer Investitionen ermöglichen und kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute. Laut Bundesfinanzministerium werden die attraktiveren Abschreibungsregeln den Unternehmen zwischen 2025 und 2029 insgesamt 26 Milliarden Euro Entlastung bringen.
Financial Services bei enthus
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Weitere Informationen zum Wachstumsbooster Gesetz finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Wachstumsbooster/wachstumsbooster.html
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