Was das neue NIS-2 Gesetz für IT-Leiter bedeutet

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Cybersicherheit 2.0: Was das neue Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit NIS-2 für IT-Leiter bedeutet

Das Bundeskabinett hat einen entscheidenden Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Zukunft gemacht. Am heutigen Tag wurde der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser beschlossen. Dieser Entwurf setzt die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht um und bringt umfassende Modernisierungen und Umstrukturierungen des deutschen IT-Sicherheitsrechts mit sich. Besonders IT-Leiter in mittelständischen und großen Unternehmen sollten sich nun intensiv mit den bevorstehenden Änderungen auseinandersetzen.

Erweiterte Pflichten und neue Kategorien

Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Diese Erweiterung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die bisher nicht unter die strengen Regelungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen fielen. Für IT-Leiter bedeutet dies, dass die Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten nun für mehr Sektoren und Unternehmensgrößen gelten. Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie werden direkt in das BSI-Gesetz übernommen, wobei zwischen den neuen Kategorien differenziert wird, um eine angemessene und verhältnismäßige Umsetzung sicherzustellen.

Konkretisierte Sicherheitsanforderungen

Die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit sind vielfältig und umfassen unter anderem Risikoanalysekonzepte, Maßnahmen zur Betriebsaufrechterhaltung, Backup-Management und den Einsatz von Verschlüsselungstechniken. Diese Vorgaben sollen IT-Leitern helfen, ihre Sicherheitsstrategien zu verfeinern und resilienter gegen Cyberangriffe zu machen.

Neue Meldevorgaben für Cybersicherheitsvorfälle

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist die Einführung eines dreistufigen Meldesystems für Cybersicherheitsvorfälle. Unternehmen müssen nun innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung, innerhalb von 72 Stunden ein Update und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht an das BSI übermitteln. Diese zeitlich gestaffelten Meldepflichten verlangen von IT-Leitern eine schnelle und effiziente Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie eine präzise Dokumentation und Kommunikation.

Verstärkte Aufsicht und Durchsetzung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält erweiterte Befugnisse zur Aufsicht und Durchsetzung der neuen Regelungen. Dazu gehören auch neue Bußgeldrahmen, die sich prozentual am weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens orientieren können, wenn wesentliche Pflichten zur Cybersicherheit nicht erfüllt werden. Für IT-Leiter bedeutet dies, dass sie die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten strikt überwachen müssen, um hohe finanzielle Strafen zu vermeiden.

Unterstützung durch das BSI

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, hat das BSI bereits Unterstützungsangebote veröffentlicht. Eine Betroffenheitsprüfung hilft Unternehmen, sich in die richtigen Kategorien einzuordnen und die relevanten Sicherheitsanforderungen zu identifizieren. Zudem bietet ein FAQ-Katalog Antworten auf die häufigsten Fragen zur NIS-2-Richtlinie.

Blick in die Zukunft: Das KRITIS-Dachgesetz

Neben dem neuen Cybersicherheitsgesetz wird in Kürze das KRITIS-Dachgesetz vorgestellt, das sektorübergreifende Mindeststandards zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegt. Dieses Gesetz soll die Resilienz wichtiger Einrichtungen weiter stärken und sicherstellen, dass sie ihre essenziellen Dienstleistungen zuverlässig erbringen können.

Was ist nun zu tun?

Für IT-Leiter bedeutet das neue Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit eine Vielzahl an neuen Herausforderungen und Chancen. Die erweiterten Pflichten und Kategorien erfordern eine genaue Analyse und Anpassung der bestehenden Sicherheitskonzepte. Gleichzeitig bieten die neuen Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten des BSI wertvolle Hilfestellungen, um die Sicherheit in der digitalen Welt zu gewährleisten. Jetzt ist die Zeit, proaktiv zu handeln und die Weichen für eine sichere digitale Zukunft zu stellen.

Mehr Informationen finden Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://www.bmi.bund.de/nis2. Nutzen Sie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und den enthus NIS2 Readiness Check, damit sie schnell die richtigen Maßnahmen ergreifen können.


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