USV-Batterien richtig entsorgen

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Insbesondere in der Netzwerktechnik ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung von essenzieller Bedeutung. Stromausfälle können zu kostspieligen Hardwareschäden und existenzbedrohenden Datenverlusten führen. Doch irgendwann ist selbst die beste USV-Batterie leer. Was dann zu tun ist und wo die leeren Akkus zu entsorgen sind, lesen Sie im Folgenden.

USV-Batterie – Was ist das überhaupt?

Die Stromversorgung ist die Achillesferse jedes Geräts der Kommunikations- und Informationstechnik. Insbesondere im Enterprise-Segment, aber auch bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen mit kritischer IT-Infrastruktur hat sich deshalb die in Krankenhäusern, Leitstellen, modernen Eisenbahn-Stellwerken und großen Rechenzentren schon lange genutzte „unterbrechungsfreie Stromversorgung“, kurz USV, durchgesetzt. Dabei handelt es sich um Geräte, die automatisch die Stromversorgung per Batterie oder Akku sicherstellen, sobald es zu einem allgemeinen Stromausfall kommt. Eine Art ausgeklügeltes „Notstromaggregat“ also.

Geräte der unterbrechungsfreien Stromversorgung, auch unter dem englischen Begriff Uninterruptible Power Supply (UPS) bekannt, teilen sich in verschiedene Kategorien, die das International Engineering Consortium (IEC) unter der Produktnorm IEC 62040-3 und die Europäische Union unter EN 50091-3 definiert haben.

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Sogenannte Standby- oder Offline-USV-Lösungen sind die einfachste Klasse. Sie arbeiten in der Regel mit Netzwechselspannung und schalten die Stromversorgung im Notfall innerhalb von Millisekunden von der Netzspannungsleitung auf die Backup-Versorgung um. Konzeptionell ähnelt das einer Notstromversorgung. Allerdings reicht dieser Schutzmechanismus nur für komplette Ausfälle der Netzstromversorgung und kurzzeitige Spannungsschwankungen. Unter- und Überspannungen bleiben unberücksichtigt. Die Reaktions- und Umschaltzeit von maximal 10 Millisekunden ist ausreichend, um Geräte ohne teure Bauteile vor Schäden zu bewahren. Komplexere Rechner- und Serversysteme sowie Geräte mit induktiver Last bedürfen einer spezielleren Lösung.

Schon einen Schritt weiter geht die sogenannte Line-Interactive-Lösung. Netzinteraktive USV-Geräte funktionieren im Grunde wie die Standby-Varianten, regeln jedoch auch Spannungsschwankungen. Naheliegenderweise eignen sie sich für den Einsatz in Gebieten mit bekanntermaßen vielen Spannungsschwankungen im Stromnetz. Absichern lassen sich mit ihnen bestenfalls einzelne Computersysteme, kleinere Telekommunikationsanlagen und Netzwerke. Für hochsensible Systeme ist eine höhere USV-Klasse notwendig.

Die höchste Klassifizierung erreicht das Online-Konzept mit Dauerumwandlung. Diese Geräte erzeugen eine konstante eigene Netzspannung, mit der die angeschlossenen Verbraucher dauerhaft und ohne Einschränken versorgt werden. Störspannungen, elektromagnetischen Einflüsse, Frequenzstörungen und Spannungsverzerrungen bleiben damit außen vor, geschäftskritische Anwendungen werden in einer geschützten Umgebung betrieben.

Die Lebensdauer von USV-Batterien

Neben der Elektronik in solchen USV-Geräten stellen natürlich Akkus und Batterien eine entscheidende Komponente dar. Auch hier gibt es verschiedene Klassifikationen, in der Regel nach den von der Eurobat-Organisation 1992 veröffentlichten Kriterien:

  • Standard Commercial: drei bis fünf Jahre
  • General Purpose: sechs bis neun Jahre
  • High Performance: zehn bis zwölf Jahre
  • Longlife: Zwölf Jahre und mehr


Diese Klassifikationen basieren jedoch auf der Annahme, dass die Batterien in einer Umgebungstemperatur von 20 Grad Celsius betrieben werden. IT-Umgebungen wie Serverfarmen liegen häufig deutlich darüber, was die Lebensdauer reduziert. Bei für Online-USV-Lösungen eingesetzten Akkus beträgt die Lebenszeit aufgrund der Dauerbelastung grundsätzlich maximal drei bis vier Jahre.

Auch der besten Batterie geht also früher oder später der Saft aus. Und dann?

Leere USV-Batterien richtig entsorgen

In Deutschland regelt das Batteriegesetz (BattG) das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren aller Art – dazu zählen selbstverständlich auch USV-Batterien. Hersteller, die Batterien hierzulande gewerblich in den Umlauf bringen, sind dazu verpflichtet, zusätzlich deren Rückgabe zu regeln. Dazu können sie entweder am Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) teilnehmen oder mit behördlicher Genehmigung ein eigenes Rücknahmesystem etablieren.

Leere USV-Batterien gehören also nicht in den Hausmüll und müssen auch nicht in den Sondermüll abgeführt werden – sie gehen einfach unentgeltlich an den Hersteller zurück. Informationen zur jeweiligen Vorgehensweise müssen die Hersteller bereitstellen.

weitere Informationen


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USV-Systeme und Zubehör bei MCLLink

 


 

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